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Bis zu 80 % Förderung für Ihre neue Wärmepumpe

Der Umstieg auf eine effiziente Wärmepumpe wird mit attraktiven staatlichen Zuschüssen unterstützt: Abhängig von Ihrer persönlichen Wohn-, Einkommens- und Gebäudesituation sind aktuell bis zu 80 % Förderung möglich. Mit dem BEG-Förderrechner von STIEBEL ELTRON finden Sie schnell und verständlich heraus, welche Förderung für Ihr Vorhaben infrage kommt.

Der Rechner berücksichtigt unter anderem Gebäudetyp, Wohneinheiten, Selbstnutzung, Einkommen, minderjährige Kinder, bestehende Heizung, Investitionskosten und das ausgewählte STIEBEL-ELTRON-Gerät. Sie erhalten den voraussichtlichen Fördersatz, die mögliche Fördersumme und einen Ausblick auf die Förderentwicklung bis 2030. Das Ergebnis lässt sich transparent nachvollziehen und als PDF für Ihre weitere Beratung und Planung dokumentieren.

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FAQs zur Förderung
Gebäudedaten
Gebäudetyp
info Gebäudetyp
Wählen Sie aus, ob die Heizungsanlage in einem bestehenden Wohngebäude oder Nichtwohngebäude erneuert wird. Bei Wohngebäuden richtet sich die Höhe der maximal förderfähigen Kosten nach der Anzahl der Wohneinheiten. Bei Nichtwohngebäuden wird die Fördergrenze anhand der Nettogrundfläche des Gebäudes berechnet. Die Auswahl beeinflusst daher sowohl die weiteren Eingabefelder als auch die maximal mögliche Fördersumme.
Sanierung Einfamilienhaus
Sanierung Einfamilienhaus
Sanierung Mehrfamilienhaus
Sanierung Nichtwohngebäude
real_estate_agent
Nutzung
info Nutzung des Wohngebäudes
Geben Sie an, ob das Gebäude vollständig selbst bewohnt, vollständig vermietet oder teilweise selbst bewohnt und teilweise vermietet wird. Bei einer vermieteten Einliegerwohnung werden zwei Wohneinheiten berücksichtigt: eine selbst genutzte und eine vermietete Wohneinheit. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus werden dabei ausschließlich auf den selbst genutzten Anteil angewendet.
Vom Eigentümer selbst bewohnt
Vom Eigentümer selbst bewohnt
Vermietet
Selbst bewohnt mit vermieteter Einliegerwohnung
Kinder
info Minderjährige Kinder im Haushalt
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöhen sich die Einkommensgrenzen für den Einkommensbonus einmalig um 10.000 €. Die Anzahl der Kinder spielt dabei keine Rolle. Volljährige Kinder erhöhen die Einkommensgrenzen nicht.
Mindestens ein Kind im Haushalt
Mindestens ein Kind im Haushalt
Keine Kinder im Haushalt
Wohneinheiten
info Wohneinheiten
Die Anzahl der Wohneinheiten bestimmt die maximal förderfähigen Kosten. Ab dem 21.07.2026 können für die erste Wohneinheit bis zu 28.000 €, für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils bis zu 15.000 € und für jede weitere Wohneinheit jeweils bis zu 8.000 € berücksichtigt werden. Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 01.02.2027 und anschließend halbjährlich um jeweils 750 €.
4 Wohneinheiten
2 Wohneinheiten
3 Wohneinheiten
4 Wohneinheiten
5 Wohneinheiten
6 Wohneinheiten
7 Wohneinheiten
8 Wohneinheiten
9 Wohneinheiten
10 Wohneinheiten
11 Wohneinheiten
12 Wohneinheiten
13 Wohneinheiten
14 Wohneinheiten
15 Wohneinheiten
16 Wohneinheiten
17 Wohneinheiten
18 Wohneinheiten
19 Wohneinheiten
20 Wohneinheiten
21 Wohneinheiten
22 Wohneinheiten
23 Wohneinheiten
24 Wohneinheiten
25 Wohneinheiten
real_estate_agent
Davon von den jeweiligen Eigentümern selbst genutzt
info Selbst genutzte Wohneinheiten
Geben Sie an, wie viele Wohneinheiten von den jeweiligen Eigentümern selbst bewohnt werden. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus können ausschließlich für selbst genutzte Wohneinheiten berücksichtigt werden. Vermietete Wohneinheiten erhalten diese persönlichen Zusatzboni nicht. Werden mehrere Wohneinheiten von unterschiedlichen Eigentümern selbst genutzt, müssen die persönlichen Voraussetzungen, insbesondere das Haushaltsjahreseinkommen und minderjährige Kinder, grundsätzlich für jeden Eigentümerhaushalt separat geprüft werden.
1 Wohneinheit
0 Wohneinheiten
1 Wohneinheit
2 Wohneinheiten
3 Wohneinheiten
4 Wohneinheiten
5 Wohneinheiten
6 Wohneinheiten
7 Wohneinheiten
8 Wohneinheiten
9 Wohneinheiten
10 Wohneinheiten
11 Wohneinheiten
12 Wohneinheiten
13 Wohneinheiten
14 Wohneinheiten
15 Wohneinheiten
16 Wohneinheiten
17 Wohneinheiten
18 Wohneinheiten
19 Wohneinheiten
20 Wohneinheiten
21 Wohneinheiten
22 Wohneinheiten
23 Wohneinheiten
24 Wohneinheiten
25 Wohneinheiten
NETTOGRUNDFLÄCHE 500m²
info Nettogrundfläche
Bei Nichtwohngebäuden wird die Höhe der maximal förderfähigen Kosten anhand der Nettogrundfläche des Gebäudes berechnet. In den Förderbedingungen der KfW wird hierfür der Begriff Nettoraumfläche (NRF) verwendet. Maßgeblich ist die gesamte Nettoraumfläche des Gebäudes gemäß den jeweils gültigen Förderbedingungen. Je größer die berücksichtigte Fläche ist, desto höher können die maximal förderfähigen Kosten ausfallen, auf die der jeweilige Fördersatz angewendet wird.
payments
Haushaltsjahreseinkommen
info Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
Maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommens aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor der Antragstellung. Bei gemeinsam veranlagten Ehe- oder Lebenspartnern ist das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Personen maßgeblich. Es handelt sich nicht um das Brutto- oder Nettoeinkommen, sondern um das im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene zu versteuernde Einkommen.
Bis 30.000 €
Bis 30.000 €
Bis 40.000 €
Bis 50.000 €
Bis 60.000 €
Über 60.000 €
Keine Angabe
payments
Haushaltsjahreseinkommen
info Einkommensbonus
Der Einkommensbonus wird ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum gewährt und richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Ohne Kind beträgt der Einkommensbonus 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €. Dadurch gelten die Einkommensgrenzen von 40.000 €, 50.000 € bzw. 60.000 €. Der Zuschlag wird unabhängig von der Anzahl der Kinder nur einmal pro Haushalt berücksichtigt. Volljährige Kinder erhöhen die Einkommensgrenzen nicht. Bei mehreren selbstgenutzten Wohneinheiten unterschiedlicher Eigentümer ist das Haushaltsjahreseinkommen für jeden Eigentümerhaushalt separat zu prüfen.
Über 60.000 € | Mindestens ein Kind
Bis 30.000 € | Keine Kinder
Bis 40.000 € | Keine Kinder
Bis 50.000 € | Keine Kinder
Über 50.000 € | Keine Kinder
Bis 40.000 € | Mindestens ein Kind
Bis 50.000 € | Mindestens ein Kind
Bis 60.000 € | Mindestens ein Kind
Über 60.000 € | Mindestens ein Kind
Keine Angabe
Bestehende Heizung | Typ
info Bestehende Heizung | Typ
Die Art Ihrer bestehenden Heizung ist entscheidend für die Ermittlung der möglichen Förderung. Für den Klimageschwindigkeitsbonus wird zwischen verschiedenen Heizungsarten unterschieden. Beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung kann der Bonus grundsätzlich gewährt werden. Beim Austausch einer Gas-Zentralheizung oder Biomasseheizung muss die Heizungsanlage zum Zeitpunkt der Antragstellung zusätzlich mindestens 20 Jahre in Betrieb sein. Wärmepumpen, Elektro-Zentralheizungen und sonstige Wärmeerzeuger erfüllen diese Voraussetzung in der Regel nicht. Maßgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen der KfW.
Ölheizung
Gasetagenheizung
Gas-Zentralheizung
Ölheizung
Biomasseheizung
Wärmepumpe
Nachtspeicherheizung
Elektro-Zentralheizung
Kohleheizung
Sonstiger Wärmeerzeuger
Bestehende Heizung | Alter
info Bestehende Heizung | Alter
Geben Sie an, ob die bestehende Heizungsanlage bereits mindestens 20 Jahre in Betrieb ist. Das Alter ist für den Klimageschwindigkeitsbonus nur bei Gas-Zentralheizungen und Biomasseheizungen entscheidend. Diese erhalten den Bonus nur bei einer Betriebszeit von mindestens 20 Jahren. Bei Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen ist das Alter für den Bonus nicht relevant. Bestehende Wärmepumpen, Elektro-Zentralheizungen und sonstige Wärmeerzeuger erhalten unabhängig vom Alter keinen Klimageschwindigkeitsbonus. Maßgeblich ist das Datum der ersten Inbetriebnahme.
Älter als 20 Jahre
Älter als 20 Jahre
Jünger als 20 Jahre
Haustechnik
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Neue Heizungsanlage
info Neue Heizungsanlage
Wählen Sie aus, ob die Wärmepumpe allein oder gemeinsam mit einem weiteren Wärmeerzeuger betrieben werden soll. Bei solchen bivalenten oder hybriden Heizsystemen übernimmt die Wärmepumpe nur einen Teil der Wärmeversorgung, während beispielsweise ein Gas- oder Ölkessel, eine Solarthermieanlage oder die Fernwärme den übrigen Bedarf abdeckt. Für die Förderung werden grundsätzlich nur die förderfähigen Bestandteile der neuen Heizungsanlage sowie die dazugehörigen förderfähigen Umfeldmaßnahmen berücksichtigt. Kosten für nicht förderfähige Anlagenbestandteile, zum Beispiel einen neu eingebauten Gas- oder Ölkessel, dürfen nicht in die förderfähigen Kosten der Wärmepumpe eingerechnet werden. Die Auswahl ist deshalb wichtig, damit der förderfähige Anteil der Investitionskosten möglichst realistisch ermittelt werden kann. Voraussetzung für die Förderung ist außerdem, dass die Wärmepumpe und das Gesamtsystem die jeweils geltenden technischen Förderanforderungen erfüllen.
Wärmepumpe
Wärmepumpe
Wärmepumpe und Solaranlage
Wärmepumpe und Gaskessel
Wärmepumpe und Ölkessel
Wärmepumpe und Fernwärme
Wärmequelle
info Wärmequelle
Die Wärmequelle beschreibt, aus welcher Energiequelle die Wärmepumpe ihre Umweltenergie gewinnt. Je nach Wärmequelle kommen unterschiedliche Wärmepumpensysteme und Geräte zum Einsatz. Die Auswahl dient der Ermittlung geeigneter Wärmepumpen sowie der technischen Auslegung Ihrer Heizungsanlage. Mit der Förderänderung zum 21.07.2026 hat die Wärmequelle keinen Einfluss mehr auf einen zusätzlichen Förderbonus. Der bisherige Effizienzbonus für Erdreich-, Grundwasser- oder Abwasser-Wärmepumpen wurde abgeschafft.
Luft-Wärmepumpe (Außen aufgestellt)
Luft-Wärmepumpe (Außen aufgestellt)
Luft-Wärmepumpe (Innen aufgestellt)
Lüftungs-Integralgerät
Erdreich-Wärmepumpe mit Sonde
Erdreich-Wärmepumpe mit Kollektor
Grundwasser-Wärmepumpe
heat_pump
Wärmepumpentyp
info Wärmepumpentyp
Wählen Sie das geplante Wärmepumpenmodell aus. Die Auswahl dient zur Ermittlung der technischen Eigenschaften und Fördervoraussetzungen des Geräts. Hierzu zählen unter anderem die technischen Mindestanforderungen, die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz, die Schallwerte sowie weitere gerätespezifische Eigenschaften. Ab dem ersten Quartal 2027 kann für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union ein Wertbonus von 15 % berücksichtigt werden. Ab dem 01.01.2028 werden außerdem nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert.
WPL 15 AS
euro_symbol
Kosten Heizungstechnik 10.000€
info Investitionskosten
Geben Sie die voraussichtlichen Investitionskosten für Ihre neue Heizungsanlage ein. Hierzu zählen neben der Wärmepumpe unter anderem auch die Kosten für Lieferung, Installation, Inbetriebnahme sowie förderfähige Umfeldmaßnahmen wie beispielsweise Rohrleitungsarbeiten, ein Pufferspeicher, der hydraulische Abgleich oder notwendige Anpassungen des Heizungsverteilungssystems. Bei bivalenten oder hybriden Heizungsanlagen dürfen nur die förderfähigen Kosten der Wärmepumpe und der zugehörigen förderfähigen Maßnahmen berücksichtigt werden. Kosten für nicht förderfähige Anlagenbestandteile, beispielsweise einen neuen Gas- oder Ölkessel, dürfen nicht angesetzt werden. Der Förderrechner begrenzt die Berechnung automatisch auf die jeweils maximal förderfähigen Kosten gemäß den aktuell gültigen Förderbedingungen.
30%
Basisförderung
Die Basisförderung gilt für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien. Voraussetzung sind ein förderfähiges Gerät und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Die Basisförderung kann mit weiteren Boni kombiniert werden. Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
16%
Klimageschwindigkeitsbonus
Den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten selbstnutzende Eigentümer beim Austausch bestimmter alter Heizungen. Gas-Zentral- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Der Bonus sinkt abhängig vom Antragsdatum stufenweise und entfällt ab dem 01.08.2028 vollständig.
30%
Einkommensbonus
Selbstnutzende Eigentümer können abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen einen zusätzlichen Einkommensbonus erhalten. Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöhen sich die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro. Der Nachweis erfolgt über die Einkommensteuerbescheide.
15%
Wertbonus
Für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union wird ab dem ersten Quartal 2027 ein Wertbonus von 15 % gewährt. Der genaue Starttermin innerhalb des ersten Quartals 2027 sowie die erforderlichen Nachweise werden in einem ergänzenden Infoblatt festgelegt.
Förderung Einfamilienhaus
Prognostizierte Fördersumme
Nutzung
Kosten Heizungstechnik
Maximal förderfähige Kosten
Tatsächlich förderfähige Kosten
Basisförderung
Klimageschwindigkeitsbonus
Einkommensbonus
Wertbonus
Gesamtfördersatz
Förderung Mehrfamilienhaus
Prognostizierte Fördersumme
Anzahl Wohneinheiten
Davon selbst genutzt
Davon vermietet
Kosten Heizungstechnik
Maximal förderfähige Kosten
Tatsächlich förderfähige Kosten
Gesamtfördersatz
Selbst genutzte Wohneinheiten
Fördersumme selbst genutzte Wohneinheiten
Anzahl selbst genutzter Wohneinheiten
Anteil förderfähige Kosten
Basisförderung
Klimageschwindigkeitsbonus
Einkommensbonus
Wertbonus
Fördersatz
Vermietete Wohneinheiten
Fördersumme vermietete Wohneinheiten
Anzahl vermieteter Wohneinheiten
Anteil förderfähige Kosten
Basisförderung
Klimageschwindigkeitsbonus
Einkommensbonus
Wertbonus
Fördersatz
Förderung Nichtwohngebäude
Prognostizierte Fördersumme
Nettogrundfläche
Kosten Heizungstechnik
Maximal förderfähige Kosten
Tatsächlich förderfähige Kosten
Basisförderung
Klimageschwindigkeitsbonus
Einkommensbonus
Wertbonus
Gesamtfördersatz
Berechnung im Detail
Gültigkeit der Berechnung
Berechnungsdatum
Förderbedingungen gültig ab
Förderbedingungen gültig bis
Förderfähigkeit
Fördervoraussetzungen erfüllt
Hinweis zur Förderfähigkeit
Gebäude und Nutzung
Gebäudetyp
Wohneinheiten gesamt
Selbst genutzte Wohneinheiten
Vermietete Wohneinheiten
Nettogrundfläche Nichtwohngebäude
Förderfähige Kosten
Kosten Heizungstechnik
Maximal förderfähige Kosten
Tatsächlich förderfähige Kosten
Kostenanteil selbst genutzt
Kostenanteil vermietet
Förderbestandteile
Basisförderung
Klimageschwindigkeitsbonus
Einkommensbonus
Wertbonus
Maximaler Fördersatz selbst genutzt
Fördersatz selbst genutzt
Fördersatz vermietet / Nichtwohngebäude
Gesamtfördersatz
Berechnete Fördersummen
Fördersumme selbst genutzt
Fördersumme vermietet / Nichtwohngebäude
Prognostizierte Gesamtförderung
Technische Fördervoraussetzungen der Wärmepumpe
Ab 21.07.2026: Die Wärmepumpe muss im Wärmeerzeugerportal als förderfähig gelistet sein und die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem eine berechnete Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0, die vorgeschriebene jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und die geltenden Schallanforderungen. Bei wassergeführten Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Mindestwert bei 35 °C Vorlauftemperatur 150 %. Außengeräte müssen den geltenden Ökodesign-Grenzwert um mindestens 10 dB unterschreiten.

Neu eingebaute Wärmepumpen müssen außerdem über eine interoperable digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG und zur Anbindung an ein intelligentes Messsystem sowie ein Energiemanagementsystem verfügen. Ist noch kein intelligentes Messsystem einschließlich Steuerungseinrichtung vorhanden, muss dessen Einbau nach der Inbetriebnahme der Wärmepumpe vom Antragsteller beauftragt werden.

Ab dem ersten Quartal 2027: Für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union ist ein Wertbonus von 15 % vorgesehen. Der genaue Starttermin und die erforderlichen Nachweise werden in einem ergänzenden Infoblatt festgelegt.

Ab 01.07.2027: Die digitale Schnittstelle muss zusätzlich einem Format gemäß dem europäischen Code of Conduct for Energy Smart Appliances entsprechen, beispielsweise EEBUS gemäß VDE-AR-E 2829-6.

Ab 01.01.2028: Es werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert.

Die Auswahl einer im Wärmeerzeugerportal gelisteten Wärmepumpe dient als Nachweis der gerätebezogenen Förderfähigkeit. Projektbezogene Voraussetzungen müssen zusätzlich eingehalten werden. Nachweis über die Jahresarbeitszahlberechnung gemäß VDI 4650 Blatt 1 - Nutzen Sie unseren Jahresarbeitszahlrechner Wärmepumpen-Energielabel mit jahreszeitbedingter Raumheizungseffizienz und Schallangaben Interesse an einer kostenlosen Online-Schulung zum Thema Förderung? Jetzt direkt Online einen Förderantrag stellen
Förderung nach Antragsdatum
Antragsdatum
Max. förderfähige Kosten
Gesamtfördersatz
Prognose Förderung
Absenkung Förderung
Ab 21.07.2026
–
Ab 01.02.2027
Ab 01.08.2027
Ab 01.02.2028
Ab 01.08.2028
Ab 01.02.2029
Ab 01.08.2029
Ab 01.02.2030
Ab 01.08.2030
Die zukünftigen Werte berücksichtigen die Absenkung des Klimageschwindigkeitsbonus und der förderfähigen Kosten. Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Basisförderung für Wärmepumpen auf 15 %. Gleichzeitig ist für Wärmepumpen aus der Europäischen Union ein Wertbonus von 15 % vorgesehen. Zusätzlich gelten dann neue Einschränkungen beim Austausch bestehender erneuerbarer Heizungen. Diese Änderungen sind in der Tabelle noch nicht berücksichtigt, da der genaue Starttermin innerhalb des ersten Quartals 2027 und weitere Einzelheiten erst in einem ergänzenden Infoblatt festgelegt werden.