Fördergelder Kanton Luzern

Jetzt Förderbeiträge sichern mit einer Wärmepumpe im Kanton Luzern.

Fördergelder für Wärmepumpen im Kanton Luzern

Wer im Kanton Luzern seine bestehende Elektro-, Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann mt kantonalen Förderbeiträgen rechnen. Mit wenig Aufwand kann viel erreicht werden und so unterstützen verschiedene Förderprogramme im Kanton Luzern vden Einbau einer Wärmepumpe mit finanziellen Mitteln.

Ältere unsanierte Objekte verbrauchen nicht selten ein vielfaches an Energie als vergleichbare Neubauten. Mit vergleichsweise wenig Aufwand kann sehr viel Energie eingespart werden. So zum Beispiel mit dem Einsatz einer energieeffizienten Alternative zur bestehenden Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Kantonal geregelte finanzielle Förderprogramme unterstützen den Einbau einer Wärmepumpe.

Auf www.uwe.lu.ch finden Sie alle Details zur aktuellen Gesetzgebung.

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Luzern finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 15 kW: CHF 4'000.-
  • ab 15 kW: CHF 2'500.- plus CHF 100.- pro kWth
  • CHF 6'000.- plus CHF 200.- pro kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 15 kW: CHF 8'500.-
  • ab 15 kW: CHF 4'000.- plus CHF 300.- pro kWth
  • CHF 6'000.- plus CHF 200.- pro kWth Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Allgemeines

Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Nennleistung pro m² EBF bemessen.

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