Fördergelder für Wärmepumpen im Kanton Luzern
Wer im Kanton Luzern seine bestehende Elektro-, Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann mit kantonalen Förderbeiträgen rechnen. Mit wenig Aufwand kann viel erreicht werden und so unterstützen verschiedene Förderprogramme im Kanton Luzern den Einbau einer Wärmepumpe mit finanziellen Mitteln.
Ältere unsanierte Objekte verbrauchen nicht selten ein vielfaches an Energie als vergleichbare Neubauten. Mit vergleichsweise wenig Aufwand kann sehr viel Energie eingespart werden. So zum Beispiel mit dem Einsatz einer energieeffizienten Alternative zur bestehenden Öl,- Gas - oder Elektroheizung. Kantonal geregelt finanzielle Förderprogramme unterstützen den Einbau einer Wärmepumpe.
Auf www.uwe.lu.ch finden Sie alle Details zur neuen Gesetzgebung.
Attraktive Fördergelder
Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Luzern finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses sind Förderbeträge von mehreren Tausend Franken möglich.
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen
- Bis 15 kWth: Pauschal CHF 4'000.-
- Ab 15 kWth: CHF 2'500.- Pauschal + CHF 100.- / kWth
Für Sole-Wasser-Wärmepumpen oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen
- Bis 15 kWth: Pauschal CHF 8'500.-
- Ab 15 kWth: CHF 4'000.- Pauschal + CHF 300.- / kWth
Zusatzbeitrag für die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems: CHF 1’600.- + CHF 40.- / kWth