Die Mustervorschriften der Kantone (MuKEn) ist Bestandteil der Energiestrategie 2050 und das Ziel, den Energieverbrauch und den Ausstoss von Treibhausgasen pro Kopf zu reduzieren. Dazu werden nachhaltige Gebäudelösungen unterstützt.
Kantone sind dafür zuständig, Massnahmen zum Energieverbrauch in Gebäuden zu erarbeiten und umzusetzen. Dies geschieht über die sogenannten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Die aktuelle, vierte Auflage stammt aus dem Jahr 2014 und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Energiestrategie 2050.
Wesentliches Ziel der MuKEn 2014 ist die Steigerung der Energieeffizienz in Neubauten. Es gelten strengere Anforderungen bezüglich Gebäudeisolation, es soll weniger Energie verbraucht und ein Teil der benötigten Energie soll auch selbst erzeugt werden.
Die Anforderungen bezüglich Gebäudehülle bei Sanierungen bleiben gleich, bei Ersatz einer Heizung darf der Bedarf für Heizen und Warmwasser höchstens zu 90 Prozent mit nicht erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Für den Endverbraucher bedeuten die Vorschriften der MuKEn kurzfristig höhere Investitionskosten, da nachhaltige Heizlösungen in der Anschaffung teurer sind. Dies wird durch Förderung kompensiert (kantonsabhängig). Ausserdem wird der Energiebedarf deutlich gesenkt. Es ist auch damit zu rechnen, dass fossile Energieträger in Zukunft deutlich teurer werden und damit langfristig mehr kosten.
Die neuen Regeln verlangen eine detaillierte Bauplanung. Bei Fragen zu den MuKEn dürfen Sie sich unverbindlich bei uns melden. Generell gilt: je nachhaltiger das Bauprojekt, desto weniger Auflagen müssen erfüllt werden.
Alle Information finden Sie auf der Internetseite der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren. In erster Linie sind die Kantone für die Umsetzung verantwortlich. Details zur Umsetzung suchen Sie am besten bei Ihrem kantonalen Energiedepartement.
Internetseite der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren