per 1. März 2021
Neues Energiegesetz im Kanton Aargau
Am 1. März 2021 tritt die Revision des aargauischen Energiegesetzes in Kraft. Im Fokus steht die Reduktion der CO2-Emissionen: bis zum Jahr 2050 soll der CO2-Ausstoss pro Einwohner und Jahr in der gesamten Schweiz stark reduziert werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, soll u.a. die Energienutzung schweizweit langfristig auf erneuerbaren Energien basieren. Dieser Wert kann erreicht werden, indem alte Heizöl-, Erdgas oder Elektroheizungen durch eine moderne Wärmepumpenheizung ersetzt werden.
Auf www.ag.ch finden Sie alle Details zur neuen Gesetzgebung.
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Attraktive Fördergelder
Der Kanton Aargau unterstützt ab März 2021 den Einsatz von Wärmepumpen mit Fördergeldern. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeträge variieren.
Für Luft- Wasser-Wärmepumpe
- CHF 4'000.- + CHF 60.- / KW
- CHF 1600.- + CHF 200.- / KW Zusatzbetrag bei Erstinstallation von einem Wärmeverteilsystem
Für Sole-Wasser-Wärmepumpen oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen
- CHF 6'000.- + CHF 180.- / kW
- CHF 1600.- + CHF 200.- / KW Zusatzbetrag bei Erstinstallation von einem Wärmeverteilsystem
Nutzen Sie die Gelegenheit!
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Der Richtofferten-Service fragt unkompliziert die Anforderungen bei Ihnen zu Hause oder innerhalb Ihres Bauvorhabens ab. So erhalten Sie eine massgeschneiderte, persönliche Konfiguration und eine auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Produktempfehlung. Anschliessend können Sie direkt online eine unverbindliche Richtofferte eines qualifizierten Installateurs abrufen. Der Fachpartner meldet sich daraufhin bei Ihnen, spezifiziert bei einem Vor-Ort-Termin das Angebot und beantwortet Ihre Fragen.
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Professionelle Beratung vom Experten
STIEBEL ELTRON ist mit über 40 Jahren Erfahrung in dieser Technologie führender Wärmepumpen-Hersteller.
Gerne unterstützen Sie unsere Experten zusammen mit den lokalen Installateuren bei der Wahl des richtigen Heizsystems; sie sind vom Fach und im Aargau zu Hause. So stellen wir sicher, dass die neue Lösung technisch perfekt passt und auch den gesetzlichen Anforderungen für die Förderbeiträge entspricht.
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