Fördergelder Kanton Appenzell Innerrhoden

Jetzt Förderbeiträge sichern mit einer Wärmepumpe im Kanton Appenzell Innerrhoden.

Fördergelder für Wärmepumpen im Kanton Appenzell Innerrhoden

Wer im Kanton Appenzell Innerrhoden seine bestehende Elektro-, Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann mt kantonalen Förderbeiträgen rechnen. Mit wenig Aufwand kann viel erreicht werden und so unterstützen verschiedene Förderprogramme im Kanton Appenzell Innerrhoden den Einbau einer Wärmepumpe mit finanziellen Mitteln.

Ältere unsanierte Objekte verbrauchen nicht selten ein vielfaches an Energie als vergleichbare Neubauten. Mit vergleichsweise wenig Aufwand kann sehr viel Energie eingespart werden. So zum Beispiel mit dem Einsatz einer energieeffizienten Alternative zur bestehenden Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Kantonal geregelte finanzielle Förderprogramme unterstützen den Einbau einer Wärmepumpe.

Auf www.ai.ch finden Sie alle Details zur aktuellen Gesetzgebung.

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Appenzell Innerrhoden finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 70 kW: CHF 1'600.- plus zusätzlicher leistungsabhängiger Beitrag CHF 60.- pro kWth
  • über 70 kW: CHF 3'200.- plus zusätzlicher leistungsabhängiger Beitrag CHF 120.- pro  kWth 

Für Sole-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 70 kW: CHF 2'400.- plus zusätzlicher leistungsabhängiger Beitrag CHF 180.- pro kWth
  • über 70 kW: CHF 4'800.- plus zusätzlicher leistungsabhängiger Beitrag CHF 360.- pro  kWth 

Ersatz von dezentralen elektrischen Widerstandsheizungen oder dezentralen fossilen Heizungen 

Förderung für die Erstinstallation des Wärmeverteilsystems beim Ersatz von dezentralen elektrischen Widerstandsheizungen oder dezentralen fossilen Heizungen durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Hauptheizung.

  • bis 250 m2 EBF: Pauschalbeitrag für die Erstinstallation des Wärmeverteilsystems CHF 15'000.-
  • über 250 m2 EBF: CHF 60.-/m2 EBF

Allgemeines

Beim Ersatz von dezentralen elektrischen Widerstandsheizungen oder dezentralen fossilen Heizungen beträgt der maximale Förderbeitrag pro Gebäude CHF 100'000.-. Der maximale Förderbeitrag pro Vorhaben und Massnahme beträgt Fr. 100'000.- beim Ersatz durch eine Wärmepumpe.

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