Fördergelder Kanton Basel-Landschaft

Jetzt Förderbeiträge sichern mit einer Wärmepumpe im Kanton Basel-Landschaft.

Fördergelder für Wärmepumpen im Kanton Basel-Landschaft

Wer im Kanton Basel-Landschaft seine bestehende Elektro-, Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann mt kantonalen Förderbeiträgen rechnen. Mit wenig Aufwand kann viel erreicht werden und so unterstützen verschiedene Förderprogramme im Kanton Basel-Landschaft den Einbau einer Wärmepumpe mit finanziellen Mitteln.

Ältere unsanierte Objekte verbrauchen nicht selten ein vielfaches an Energie als vergleichbare Neubauten. Mit vergleichsweise wenig Aufwand kann sehr viel Energie eingespart werden. So zum Beispiel mit dem Einsatz einer energieeffizienten Alternative zur bestehenden Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Kantonal geregelte finanzielle Förderprogramme unterstützen den Einbau einer Wärmepumpe.

Auf www.energiepaket-bl.ch finden Sie alle Details zur aktuellen Gesetzgebung.

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Basel-Landschaft finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren. 

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • CHF 5’000.– + CHF 200.–/kWth plus 20%* Energieprämie

1:1 Ersatz Luft/Wasser-Wärmepumpe 

  • CHF 2'000.- + CHF 80.- /kWth

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • CHF 7’000.– + CHF 360.–/kWth plus 20%* Energieprämie

1:1 Ersatz Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpe

  • CHF 2’800.- + CHF 144.- /kWth 

Ersatz dezentraler Elektro- oder fossiler Heizungen

  • bis 250 m2 EBF: CHF 15'000.– 
  • ab 250 m2 EBF: CHF 60.–/m2 EBF 

Allgemeines

Der maximale Förderbeitrag pro Gesuch beträgt 100'000 Franken. Förderbeiträge unter 500 Franken werden nicht gewährt. Der Förderbeitrag pro Massnahme ist auf maximal 50 % der spezifischen Investitionskosten begrenzt. Eine Ausnahme bildet der Bonus für die Erstinstallation der Wärmeverteilung mit einer Beitragsobergrenze von 100 % der massnahmenspezifischen Investitionen.

Ab 1.1.2024 wird die Energieprämie über das Baselbieter Energiepaket eingeführt und berechtigt Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer mit limitierten finanziellen Verhältnissen für zusätzliche Förderbeiträge. *Die Energieprämie beträgt 20 % der massnahmenspezifischen Investition, maximal jedoch CHF 25‘000. Ausbezahlt wird die Prämie pro Liegenschaft zusätzlich zu den Förderbeiträgen des Baselbieter Energiepakets (weitere Informationen zur Energieprämie). Bei grossen Anlagen über 70 kWth kann keine Energieprämie beantragt werden.

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