Fördergelder Kanton Basel-Stadt

Jetzt Förderbeiträge sichern mit einer Wärmepumpe im Kanton Basel-Stadt.

Fördergelder für Wärmepumpen im Kanton Basel-Stadt

Wer im Kanton Basel-Stadt seine bestehende Elektro-, Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann mt kantonalen Förderbeiträgen rechnen. Mit wenig Aufwand kann viel erreicht werden und so unterstützen verschiedene Förderprogramme im Kanton Basel-Stadt den Einbau einer Wärmepumpe mit finanziellen Mitteln.

Ältere unsanierte Objekte verbrauchen nicht selten ein vielfaches an Energie als vergleichbare Neubauten. Mit vergleichsweise wenig Aufwand kann sehr viel Energie eingespart werden. So zum Beispiel mit dem Einsatz einer energieeffizienten Alternative zur bestehenden Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Kantonal geregelte finanzielle Förderprogramme unterstützen den Einbau einer Wärmepumpe.

Auf www.aue.bs.ch finden Sie alle Details zur aktuellen Gesetzgebung.

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Basel-Stadt finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen (ausserhalb Fernwärmegebiet)

  • CHF 8'000.- plus CHF 250.- pro kWth

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen (innerhalb Fernwärmegebiet)

  • bis 70 kWth: CHF 4’000.– plus CHF 125.– / kWth

 

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen (ausserhalb Fernwärmegebiet)

  • bis 10 kWth: max. CHF 30'000.-
  • ab 10 kWth: CHF 25'500.- plus CHF 450.- pro kWth

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen (innerhalb Fernwärmegebiet)

  • bis 10 kWth: max. CHF 15’000.– 
  • von 10 bis 70 kWth: CHF 12’500.– / Anlage plus CHF 225.– / kWth

 

Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Ersatz von dezentralen elektrischen Widerstandsheizungen oder dezentralen fossilen Heizungen.

  • bis 250 m2 pauschal Fr. 15’000.– 
  • ab 250 m2 Fr. 60.– / m2 EBF

 

Allgemeines

Die Erstinstallation des hydraulischen Wärmeverteilsystems erfolgt zusammen mit dem Ersatz dezentraler Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung durch ein erneuerbar betriebenes Heizsystem. Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderbeiträge vor Baubeginn ein. Der Förderbeitrag beträgt maximal 40 Prozent Ihrer gesamten Investitionskosten. Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Nennleistung pro m2 EBF bemessen.

Beratung anfordern
In fünf Minuten zur Richtofferte

Individuelle Anforderungen eingeben und eine unverbindliche Richtofferte eines qualifizierten Installateurs in Ihrer Nähe erhalten.

Jetzt Richtofferte erhalten