Fördergelder Kanton Freiburg

Jetzt Förderbeiträge sichern mit einer Wärmepumpe im Kanton Freiburg.

Fördergelder für Wärmepumpen im Kanton Freiburg

Wer im Kanton Freiburg seine bestehende Elektro-, Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann mit kantonalen Förderbeiträgen rechnen. Mit wenig Aufwand kann viel erreicht werden und so unterstützen verschiedene Förderprogramme im Kanton Freiburg den Einbau einer Wärmepumpe mit finanziellen Mitteln.

Ältere unsanierte Objekte verbrauchen nicht selten ein vielfaches an Energie als vergleichbare Neubauten. Mit vergleichsweise wenig Aufwand kann sehr viel Energie eingespart werden. So zum Beispiel mit dem Einsatz einer energieeffizienten Alternative zur bestehenden Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Kantonal geregelte finanzielle Förderprogramme unterstützen den Einbau einer Wärmepumpe.

Auf www.fr.ch finden Sie alle Details zur aktuellen Gesetzgebung.

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Freiburg finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 70 kWth: CHF 3'500.- plus CHF 150.- pro kWth 
  • bis 70 kWth: CHF 1'000.- für die Wassererwärmung
  • ab 70 kW: CHF 4'000.- + CHF 250.- kWth 

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 70 kWth: CHF 5'000.- plus CHF 300.- pro kWth plus
  • bis 70 kWth: CHF 1'000.- für die Wassererwärmung
  • ab 70 kW: CHF 700.- kWth

Abbau von dezentralen Fossil- oder Elektroheizungen

  • bis 250 m2 EBF: CHF 15'000.- 
  • ab 250 m2 EBF: CHF 60.-/m2

Allgemeines

Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Nennleistung pro m² EBF bemessen.
Der maximale Förderbetrag pro Massnahme beträgt CHF 100'000.-.

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