Fördergelder für Wärmepumpen im Kanton Glarus
Wer im Kanton Glarus seine bestehende Elektro-, Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann mt kantonalen Förderbeiträgen rechnen. Mit wenig Aufwand kann viel erreicht werden und so unterstützen verschiedene Förderprogramme im Kanton Glarus den Einbau einer Wärmepumpe mit finanziellen Mitteln.
Ältere unsanierte Objekte verbrauchen nicht selten ein vielfaches an Energie als vergleichbare Neubauten. Mit vergleichsweise wenig Aufwand kann sehr viel Energie eingespart werden. So zum Beispiel mit dem Einsatz einer energieeffizienten Alternative zur bestehenden Öl,- Gas - oder Elektroheizung. Kantonal geregelt finanzielle Förderprogramme unterstützen den Einbau einer Wärmepumpe.
Auf www.gl.ch finden Sie alle Details zur neuen Gesetzgebung.
Attraktive Fördergelder
Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Glarus finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses sind Förderbeträge von mehreren Tausend Franken möglich.
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen
- CHF 4'000.-
- CHF 2'000.- + CHF 100.- / kW Zusatzbetrag bei Erstinstallation dezentraler Elektrohiezung
- Maximalbetrag: CHF 15'000.-
Für Sole-Wasser-Wärmepumpen oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen
- Pauschal: CHF 6'000.- + CHF 250.- / kW
- CHF 2'000.- + CHF 100.- / kW Zusatzbetrag bei Erstinstallation dezentraler Elektroheizung
- Maximalbetrag: CHF 50'000.-