Förderbeiträge sichern mit einer Wärmepumpe im Kanton Graubünden

Fördergelder für Wärmepumpen im Kanton Graubünden

Wer im Kanton Graubünden seine bestehende Elektro-, Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, darf mit kantonalen Förderbeiträgen rechnen. Mit wenig Aufwand kann viel erreicht werden und so unterstützt der Kanton Graubünden den Einbau einer Wärmepumpe mit finanziellen Mitteln.

Ältere unsanierte Objekte verbrauchen nicht selten ein vielfaches an Energie als vergleichbare Neubauten. Mit vergleichsweise wenig Aufwand kann sehr viel Energie eingespart werden. So zum Beispiel mit dem Einsatz einer energieeffizienten Alternative zur bestehenden Öl,- Gas - oder Elektroheizung. Kantonal geregelt finanzielle Förderprogramme unterstützen den Einbau einer Wärmepumpe.

Auf www.gr.ch finden Sie alle Details zur Gesetzgebung.

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Graubünden finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses sind Förderbeträge von mehreren Tausend Franken möglich.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen können finanzielle Beiträge ausgerichtet werden, wenn die Anlagen an einem Standort mit einer Jahresmitteltemperatur von mehr als 7.3°C realisiert werden.

  • Bis 250 m2 Energiebezugsfläche (EBF) Pauschalbeitrag CHF 3'500.-
  • Ab 250 m2 Energiebezugsfläche (EBF) Flächenbeitrag CHF 14.- / m2 EBF

Für Sole-Wasser-Wärmepumpen oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • Beitragsbemessung für Wärmeverteilsystem
  • Bis 250 m2 Energiebezugsfläche (EBF) Pauschalbeitrag CHF 6‘250.-
  • Ab 250 m2 Energiebezugsfläche (EBF) Flächenbeitrag CHF 20.- / m2 EBF

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