Fördergelder Kanton Schaffhausen

Jetzt Förderbeiträge sichern mit einer Wärmepumpe im Kanton Schaffhausen.

Fördergelder für Wärmepumpen im Kanton Schaffhausen

Wer im Kanton Schaffhausen seine bestehende Elektro-, Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann mt kantonalen Förderbeiträgen rechnen. Mit wenig Aufwand kann viel erreicht werden und so unterstützen verschiedene Förderprogramme im Kanton Schaffhausen den Einbau einer Wärmepumpe mit finanziellen Mitteln.

Ältere unsanierte Objekte verbrauchen nicht selten ein vielfaches an Energie als vergleichbare Neubauten. Mit vergleichsweise wenig Aufwand kann sehr viel Energie eingespart werden. So zum Beispiel mit dem Einsatz einer energieeffizienten Alternative zur bestehenden Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Kantonal geregelte finanzielle Förderprogramme unterstützen den Einbau einer Wärmepumpe.

Auf www.sh.ch finden Sie alle Details zur aktuellen Gesetzgebung.

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Schaffhausen finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • CHF 6'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 200.- pro kWth für EFH und ZFH
  • CHF 7'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 200.- pro kWth für MFH ab 3 Wohnungen
  • CHF 7'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 200.- pro kWth für Nichtwohnbauten
  • CHF 4'000.- Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für EFH und ZFH
  • CHF 2'500.- pro Wohnung Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für MFH ab 3 Wohnungen
  • CHF 4'000.- Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für Nichtwohnbauten

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • CHF 10'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für EFH und ZFH
  • CHF 18'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für MFH ab 3 Wohnungen
  • CHF 18'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für Nichtwohnbauten
  • CHF 4'000.- Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für EFH und ZFH
  • CHF 2'500.- pro Wohnung Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für MFH ab 3 Wohnungen
  • CHF 4'000.- Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für Nichtwohnbauten

Allgemeines

Der Förderbeitrag beträgt maximal 40% der Gesamtinvestitionen der geförderten Massnahmen.
Ab 20 kWth gilt: Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Nennleistung pro m² EBF bemessen.

Förderung Luft-Wasser-Wärmepumpen in Ein-/Zweifamilienhäusern: Es muss eine Solarstromanlage installiert werden, oder bereits vorhanden sein.

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