Fördergelder für Wärmepumpen im Kanton Schaffhausen
Wer im Kanton Schaffhausen seine bestehende Elektro-, Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann mt kantonalen Förderbeiträgen rechnen. Mit wenig Aufwand kann viel erreicht werden und so unterstützt der Kanton Schaffhausen den Einbau einer Wärmepumpe mit finanziellen Mitteln.
Ältere unsanierte Objekte verbrauchen nicht selten ein vielfaches an Energie als vergleichbare Neubauten. Mit vergleichsweise wenig Aufwand kann sehr viel Energie eingespart werden. So zum Beispiel mit dem Einsatz einer energieeffizienten Alternative zur bestehenden Öl,- Gas - oder Elektroheizung. Kantonal geregelt finanzielle Förderprogramme unterstützen den Einbau einer Wärmepumpe.
Auf www.sh.ch finden Sie alle Details zur Gesetzgebung des Förderprogrammes.
Attraktive Fördergelder
Im Kanton Schaffhausen wird der Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen durch erneuerbare Energien, wenn diese als Hauptheizung eingesetzt werden gefördert.
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen
Einmaliger Investitionsbetrag pro Wärmepumpenanlage
- Ein-/Zwei-Familienhäuser: CHF 6'000.-
- MFH ab 3 Wohnungen: CHF 7'000.- + ab 20 kW CHF 200.- / kW
- Nichtwohnbauten: CHF 7'000.- + ab 20 kW CHF 200.- / kW
Luft-Wasser-Wärmepumpen in Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur förderberechtigt, wenn eine Solarstromanlage mit einer Leistung von mindestens 30 Watt (bei Neuanlagen) bzw. von mindestens 20 Watt (bei Anlagenerweiterungen) pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (EBF) installiert wird.
Für Sole-Wasser-Wärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen
- Ein-/Zwei-Familienhäuser: CHF 10'000.-
- MFH ab 3 Wohnungen: CHF 18'000.- + ab 20 kW CHF 300.- / kW
- Nichtwohnbauten: CHF 18'000.- + ab 20 kW CHF 300.- / kW