Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Schaffhausen finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen
- CHF 3'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 200.- pro kWth für EFH und ZFH
- CHF 7'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 200.- pro kWth für MFH ab 3 Wohnungen
- CHF 7'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 200.- pro kWth für Nichtwohnbauten
Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen
- CHF 10'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für EFH und ZFH
- CHF 18'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für MFH ab 3 Wohnungen
- CHF 18'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für Nichtwohnbauten
Ersatz von dezentralen elektrischen Widerstandsheizungsanlagen oder dezentralen fossilen Heizungen
Ersatz einer bestehenden, dezentralen elektrischen Widerstandsheizung oder dezentralen fossilen Heizung ohne hydraulisches Wärmeverteilsystem durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Hauptheizung mit einem hydraulischen Wärmeverteilsystem.
- bis 250 m² EBF: CHF 15'000.-
- ab 250 m² EBF: CHF 60.- pro m² EBF
Allgemeines
Der Förderbeitrag beträgt maximal 40% der Gesamtinvestitionen der geförderten Massnahmen.
Ab 20 kWth gilt: Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Nennleistung pro m² EBF bemessen.
Es muss eine Solarstromanlage installiert werden, oder bereits vorhanden sein.
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