Heizungsmodernisierungen werden in Zürich finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren. Für Liegenschaften im Stadtgebiet Zürich werden die Förderbeiträge des Kantons durch die Stadt erhöht. Insgesamt werden maximal folgende Förderbeiträge ausbezahlt (Stadt inklusive Kanton):
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen
- bis 190 kWth: CHF 8000.– plus CHF 120.– pro kWth
- ab 190 kWth: CHF 2’900.– + Fr. 160.–/kWth* (* für jedes zusätzliche kWth über 15kWth)
Für Sole/Wasser oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe
- bis 500 kWth: CHF 16'000.– plus CHF 360.– pro kWth
- über 500 kWth: CHF 96'000.– plus CHF 200.– pro kWth
- Bei vollständiger Erdsondenregeneration oder Verzicht auf Frostschutzmittel zusätzlich vom Kanton: CHF 3‘000.– + CHF 100.–/kWth
Erstinstallation Wärmeverteilsystem
Wenn Sie eine dezentrale Elektroheizung oder dezentrale fossile Heizung durch eine erneuerbare Heizung ersetzen, können Sie von Fördergeldern für die Erstinstallation des Wärmeverteilsystems profitieren (Kantonale Förderung).
- bis 250m2 Energiebezugsfläche: Pauschal CHF 15'000.-
- ab 250m2 Energiebezugsfläche: CHF 60.- pro m2 EBF
Allgemeines
In Fernwärmegebieten werden nur dann städtische Fördergelder ausbezahlt, wenn kein wirtschaftlicher Anschluss an das Fernwärmenetz realisiert werden kann. Anlagen , die auch zur Kältenutzung mittels Kompressor eingesetzt werden, werden nicht gefördert. Es wird vorausgesetzt, dass die Wärmepumpe mit erneuerbarem Strom betrieben wird.
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