Fördergelder Stadt Zürich

Jetzt Förderbeiträge sichern mit einer Wärmepumpe in der Stadt Zürich.

Fördergelder für Wärmepumpen in der Stadt Zürich

Wenn es darum geht, in der Stadt Zürich bestehende Elektro-, Gas- oder Ölheizungen durch Wärmepumpen zu ersetzen, können attraktive Förderbeiträge in Anspruch genommen werden. Durch geringen Aufwand lassen sich erhebliche Vorteile erzielen, und deshalb bieten diverse Förderinitiativen in Zürich finanzielle Unterstützung für den Einbau von Wärmepumpen.

Ältere, nicht sanierte Gebäude verbrauchen oft deutlich mehr Energie als vergleichbare Neubauten. Es ist jedoch möglich, mit vergleichsweise geringem Aufwand eine beträchtliche Energieeinsparung zu erreichen. Dies lässt sich beispielsweise durch den Einsatz einer energieeffizienten Alternative zur bestehenden Öl-, Gas- oder Elektroheizung realisieren. In Zürich gibt es staatlich geregelte Förderprogramme, die den Einbau von Wärmepumpen unterstützen.

Auf www.stadt-zuerich.ch finden Sie alle Details zur aktuellen Gesetzgebung.

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden in Zürich finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren. Für Liegenschaften im Stadtgebiet Zürich werden die Förderbeiträge des Kantons durch die Stadt erhöht. Insgesamt werden maximal folgende Förderbeiträge ausbezahlt (Stadt inklusive Kanton):

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen 

  • bis 190 kWth: CHF 8000.– plus CHF 120.– pro kWth
  • ab 190 kWth: CHF 2’900.– + Fr. 160.–/kWth* (* für jedes zusätzliche kWth über 15kWth)

Für Sole/Wasser oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe

  • bis 500 kWth: CHF 16'000.– plus CHF 360.– pro kWth
  • über 500 kWth: CHF 96'000.– plus CHF 200.– pro kWth
  • Bei vollständiger Erdsondenregeneration oder Verzicht auf Frostschutzmittel zusätzlich vom Kanton: CHF 3‘000.– + CHF 100.–/kWth

Erstinstallation Wärmeverteilsystem

Wenn Sie eine dezentrale Elektroheizung oder dezentrale fossile Heizung durch eine erneuerbare Heizung ersetzen, können Sie von Fördergeldern für die Erstinstallation des Wärmeverteilsystems profitieren (Kantonale Förderung).

  • bis 250m2 Energiebezugsfläche: Pauschal CHF 15'000.-
  • ab 250m2 Energiebezugsfläche: CHF 60.- pro m2 EBF

Allgemeines

In Fernwärmegebieten werden nur dann städtische Fördergelder ausbezahlt, wenn kein wirtschaftlicher Anschluss an das Fernwärmenetz realisiert werden kann. Anlagen , die auch zur Kältenutzung mittels Kompressor eingesetzt werden, werden nicht gefördert. Es wird vorausgesetzt, dass die Wärmepumpe mit erneuerbarem Strom betrieben wird.

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