Fördergelder Kanton Thurgau

Jetzt Förderbeiträge sichern mit einer Wärmepumpe im Kanton Thurgau.

Fördergelder für Wärmepumpen im Kanton Thurgau

Wer im Kanton Thurgau seine bestehende Elektro-, Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann mt kantonalen Förderbeiträgen rechnen. Mit wenig Aufwand kann viel erreicht werden und so unterstützen verschiedene Förderprogramme im Kanton Thurgau den Einbau einer Wärmepumpe mit finanziellen Mitteln.

Ältere unsanierte Objekte verbrauchen nicht selten ein vielfaches an Energie als vergleichbare Neubauten. Mit vergleichsweise wenig Aufwand kann sehr viel Energie eingespart werden. So zum Beispiel mit dem Einsatz einer energieeffizienten Alternative zur bestehenden Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Kantonal geregelte finanzielle Förderprogramme unterstützen den Einbau einer Wärmepumpe.

Auf www.energie.tg.ch finden Sie alle Details zur aktuellen Gesetzgebung.

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Thurgau finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

Ersatz von fossil betriebenen Heizungen und ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen mit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe grösser als 70kW:

  • einmaliger Investitionsbeitrag pro Anlage: CHF 3'200.-
  • zusätzlicher Beitrag pro kW thermischer Nennleistung: CHF 120.- pro kWth

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

Ersatz von fossil betriebenen Heizungen und ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen mit einer Sole/Wasser- bzw. Wasser/Wasser-Wärmepumpe:

  • bis und mit 70kWth: CHF 9'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für EFH und ZFH
  • bis und mit 70kWth: CHF 16'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für MFH ab 3 Wohnungen
  • bis und mit 70kWth: CHF 16'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für Nichtwohnbauten
  • über 70 kWth: CHF 4'800.- einmaliger Investitionsbeitrag pro Anlage
  • über 70 kWth: CHF 360.- pro kWth zusätzlicher Beitrag pro kW thermischer Nennleistung

Ersatz von dezentralen elektrischen Widerstandsheizungsanlagen oder dezentralen fossilen Heizungen

Ersatz einer bestehenden, dezentralen elektrischen Widerstandsheizung oder dezentralen fossilen Heizung ohne hydraulisches Wärmeverteilsystem durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Hauptheizung mit einem hydraulischen Wärmeverteilsystem.

  • bis 250 m² EBF: max. CHF 15'000.- 
  • ab 250 m² EBF:  CHF 60.-/m² EBF

 

Allgemeines

Das Gesuch muss vor Installationsbeginn eingereicht werden. Ein anschliessender Installationsbeginn vor Erhalt der Förderzusage erfolgt auf eigenes Risiko. Beitragsberechtigt sind neu installierte Wärmepumpenanlagen, die eine bestehende Heizung für ein bestehendes Gebäude ersetzen.

Luft-Wasser-Wärmepumpen

Der Förderbeitrag wird auf 50 Watt thermische Nennleistung pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (vor Sanierung) begrenzt. Der Förderbeitrag beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtinvestitionen der geförderten Massnahmen. Die Energiebezugsfläche (EBF) ist die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist, berechnet nach der Empfehlung SIA 380.

Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

Ab 20 kW thermischer Nennleistung gilt: Der Förderbeitrag wird auf 50 Watt thermische Nennleistung pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (vor Sanierung) begrenzt. Zusatzbeitrag Solarstromanlage für Wärmepumpen bis und mit 70 kWth: Der maximale Beitrag beträgt Fr.  40'000. Für den Förderbeitrag massgebend ist die bestehende EBF. Der Mindestbeitrag beträgt Fr. 3'000. Der Förderbeitrag beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtinvestitionen der geförderten Massnahmen  (die Kosten für den Zusatzbeitrag Solarstromanlage können nicht angerechnet werden). Die Energiebezugsfläche (EBF) ist die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, für deren  Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist, berechnet nach der Empfehlung SIA 380.

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