Fördergelder Kanton Thurgau

Jetzt Förderbeiträge sichern mit einer Wärmepumpe im Kanton Thurgau.

Fördergelder für Wärmepumpen im Kanton Thurgau

Wer im Kanton Thurgau seine bestehende Elektro-, Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann mt kantonalen Förderbeiträgen rechnen. Mit wenig Aufwand kann viel erreicht werden und so unterstützen verschiedene Förderprogramme im Kanton Thurgau den Einbau einer Wärmepumpe mit finanziellen Mitteln.

Ältere unsanierte Objekte verbrauchen nicht selten ein vielfaches an Energie als vergleichbare Neubauten. Mit vergleichsweise wenig Aufwand kann sehr viel Energie eingespart werden. So zum Beispiel mit dem Einsatz einer energieeffizienten Alternative zur bestehenden Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Kantonal geregelte finanzielle Förderprogramme unterstützen den Einbau einer Wärmepumpe.

Auf www.energie.tg.ch finden Sie alle Details zur aktuellen Gesetzgebung.

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Thurgau finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • CHF 3'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 200.- pro kWth für EFH und ZFH
  • CHF 7'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 200.- pro kWth für MFH ab 3 Wohnungen
  • CHF 7'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 200.- pro kWth für Nichtwohnbauten
  • CHF 4'000.- Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für EFH und ZFH
  • CHF 2'500.- pro Wohnung Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für MFH ab 3 Wohnungen
  • CHF 4'000.- Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für Nichtwohnbauten

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • CHF 9'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für EFH und ZFH
  • CHF 16'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für MFH ab 3 Wohnungen
  • CHF 16'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für Nichtwohnbauten
  • CHF 4'000.- Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für EFH und ZFH
  • CHF 2'500.- pro Wohnung Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für MFH ab 3 Wohnungen
  • CHF 4'000.- Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für Nichtwohnbauten

Allgemeines

Der Förderbeitrag beträgt maximal 40% der Gesamtinvestitionen der geförderten Massnahmen.
Ab 20 kWth gilt: Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Nennleistung pro m² EBF bemessen.

Luft-Wasser-Wärmepumpen in Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur förderberechtigt, wenn eine Solarstromanlage mit einer Leistung von mindestens 30 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (EBF) neu installiert beziehungsweise auf mindestens 30 Watt erweitert wird. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: www.energie.tg.ch.

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