Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Thurgau finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen
- CHF 3'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 200.- pro kWth für EFH und ZFH
- CHF 7'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 200.- pro kWth für MFH ab 3 Wohnungen
- CHF 7'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 200.- pro kWth für Nichtwohnbauten
- CHF 4'000.- Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für EFH und ZFH
- CHF 2'500.- pro Wohnung Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für MFH ab 3 Wohnungen
- CHF 4'000.- Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für Nichtwohnbauten
Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen
- CHF 9'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für EFH und ZFH
- CHF 16'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für MFH ab 3 Wohnungen
- CHF 16'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für Nichtwohnbauten
- CHF 4'000.- Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für EFH und ZFH
- CHF 2'500.- pro Wohnung Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für MFH ab 3 Wohnungen
- CHF 4'000.- Zusatzbeitrag Wärmeverteilsystem für Nichtwohnbauten
Allgemeines
Der Förderbeitrag beträgt maximal 40% der Gesamtinvestitionen der geförderten Massnahmen.
Ab 20 kWth gilt: Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 Wth installierter Nennleistung pro m² EBF bemessen.
Luft-Wasser-Wärmepumpen in Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur förderberechtigt, wenn eine Solarstromanlage mit einer Leistung von mindestens 30 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (EBF) neu installiert beziehungsweise auf mindestens 30 Watt erweitert wird. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: www.energie.tg.ch.
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