Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Thurgau finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen
Ersatz von fossil betriebenen Heizungen und ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen mit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe grösser als 70kW:
- einmaliger Investitionsbeitrag pro Anlage: CHF 3'200.-
- zusätzlicher Beitrag pro kW thermischer Nennleistung: CHF 120.- pro kWth
Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen
Ersatz von fossil betriebenen Heizungen und ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen mit einer Sole/Wasser- bzw. Wasser/Wasser-Wärmepumpe:
- bis und mit 70kWth: CHF 9'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für EFH und ZFH
- bis und mit 70kWth: CHF 16'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für MFH ab 3 Wohnungen
- bis und mit 70kWth: CHF 16'000.- plus (ab 20 kWth) CHF 300.- pro kWth für Nichtwohnbauten
- über 70 kWth: CHF 4'800.- einmaliger Investitionsbeitrag pro Anlage
- über 70 kWth: CHF 360.- pro kWth zusätzlicher Beitrag pro kW thermischer Nennleistung
Ersatz von dezentralen elektrischen Widerstandsheizungsanlagen oder dezentralen fossilen Heizungen
Ersatz einer bestehenden, dezentralen elektrischen Widerstandsheizung oder dezentralen fossilen Heizung ohne hydraulisches Wärmeverteilsystem durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Hauptheizung mit einem hydraulischen Wärmeverteilsystem.
- bis 250 m² EBF: max. CHF 15'000.-
- ab 250 m² EBF: CHF 60.-/m² EBF
Allgemeines
Das Gesuch muss vor Installationsbeginn eingereicht werden. Ein anschliessender Installationsbeginn vor Erhalt der Förderzusage erfolgt auf eigenes Risiko. Beitragsberechtigt sind neu installierte Wärmepumpenanlagen, die eine bestehende Heizung für ein bestehendes Gebäude ersetzen.
Luft-Wasser-Wärmepumpen
Der Förderbeitrag wird auf 50 Watt thermische Nennleistung pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (vor Sanierung) begrenzt. Der Förderbeitrag beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtinvestitionen der geförderten Massnahmen. Die Energiebezugsfläche (EBF) ist die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist, berechnet nach der Empfehlung SIA 380.
Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen
Ab 20 kW thermischer Nennleistung gilt: Der Förderbeitrag wird auf 50 Watt thermische Nennleistung pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (vor Sanierung) begrenzt. Zusatzbeitrag Solarstromanlage für Wärmepumpen bis und mit 70 kWth: Der maximale Beitrag beträgt Fr. 40'000. Für den Förderbeitrag massgebend ist die bestehende EBF. Der Mindestbeitrag beträgt Fr. 3'000. Der Förderbeitrag beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtinvestitionen der geförderten Massnahmen (die Kosten für den Zusatzbeitrag Solarstromanlage können nicht angerechnet werden). Die Energiebezugsfläche (EBF) ist die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist, berechnet nach der Empfehlung SIA 380.
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