Förderbeiträge sichern mit einer Wärmepumpe im Kanton Zug

Fördergelder für Wärmepumpen im Kanton Zug

Im Kanton Zug erhält wer die bestehende Elektro-, Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, Fördergelder ab CHF 8'500.- . Mit wenig Aufwand kann viel erreicht werden und so unterstützen verschiedene Förderprogramme im Kanton Zug den Einbau einer Wärmepumpe mit finanziellen Mitteln.

Ältere unsanierte Objekte verbrauchen nicht selten ein vielfaches an Energie als vergleichbare Neubauten. Mit vergleichsweise wenig Aufwand kann sehr viel Energie eingespart werden. So zum Beispiel mit dem Einsatz einer energieeffizienten Alternative zur bestehenden Öl,- Gas - oder Elektroheizung. Kantonal geregelt finanzielle Förderprogramme unterstützen den Einbau einer Wärmepumpe.

Auf www.zg.ch finden Sie alle Details zur neuen Gesetzgebung.

Attraktive Fördergelder

Im Kanton Zug wird der Einsatz von Wärmepumpen mit Fördergeldern unterstützt.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 30 kWth CHF 8'500.-
  • über 30 kWth CHF 4'000.- + CHF 150.- / kWth

Für Sole-Wasser-Wärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • bis 500 kWth: CHF 25'000.- + CHF 400.- / kWth
  • über 500 kWth: CHF 125'000.- + CHF 200.- / kWth

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