Fördergelder Kanton Bern

Jetzt Förderbeiträge sichern mit einer Wärmepumpe im Kanton Bern.

Fördergelder für Wärmepumpen im Kanton Bern

Wer im Kanton Bern seine bestehende Elektro-, Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann mt kantonalen Förderbeiträgen rechnen. Mit wenig Aufwand kann viel erreicht werden und so unterstützen verschiedene Förderprogramme im Kanton Bern den Einbau einer Wärmepumpe mit finanziellen Mitteln.

Ältere unsanierte Objekte verbrauchen nicht selten ein vielfaches an Energie als vergleichbare Neubauten. Mit vergleichsweise wenig Aufwand kann sehr viel Energie eingespart werden. So zum Beispiel mit dem Einsatz einer energieeffizienten Alternative zur bestehenden Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Kantonal geregelte finanzielle Förderprogramme unterstützen den Einbau einer Wärmepumpe.

Auf www.weu.be.ch finden Sie alle Details zur aktuellen Gesetzgebung.

Zum Leitfaden Förderprogramm Kanton Bern.

Attraktive Fördergelder

Heizungsmodernisierungen werden im Kanton Bern finanziell gefördert. Je nach Wärmepumpe und Energiebedarf des Hauses kann die Höhe der Förderbeiträge variieren.

Die Förderbeiträge sind identisch, egal ob die Ursprungsheizung eine Elektro-, Öl- oder Gasheizung war. Die für den Förderbeitrag massgebende Leistung ist neu die Leistung der neuen Heizung. Bisher wurde auf die alte Heizleistung referenziert.

Für Luft-Wasser-Wärmepumpen

  • neue Heizung ≤ 15 kW: CHF 6'000.-
  • neue Heizung > 15 kW: CHF 4'500.- + CHF 100.-/kW
  • neue Heizung > 70 kW: CHF 3'200.- + CHF 120.- /kW

Für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen

  • neue Heizung ≤ 15 kW: CHF 10'000.-
  • neue Heizung > 15 kW: CHF 4'800.- + CHF 360.-/kW
  • neue Heizung > 500 kW: CHF 84’800.- + CHF 200.- /kW

Zusatzbeitrag Erstinstallation Wärmeverteilsystem (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)

  • EBF* < 250 m2: CHF 15'000.-
  • EBF* ≥ 250 m2: CHF 60.- / m2 EBF*

*EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380

Allgemeines

Für jede neue Heizungsanlage wird ein eigenes Fördergesuch eingegeben. Beispiel: 3 EFH teilen sich eine grosse Ölheizung und ersetzen diese durch neu je eine WP pro EFH. Es werden 3 Gesuche (1 pro neuer Heizung) eingereicht. Voraussetzung: die bestehende Ölheizung muss vollständig (inkl. Kessel und Brenner) demontiert werden. Der Zusatzbeitrag für die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystem wurde deutlich erhöht (der Zusatzbeitrag für die Erstinstallation Wärmeverteilsystem kann nur ausbezahlt werden, wenn dieser zugesichert wurde). Der Ersatz von Elektroboilern wird nicht mehr gefördert. 

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