Eigenmietwert-Abschaffung & Wärmepumpe

Was bedeutet der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen: der angenommene Mietwert Ihrer selbst genutzten Immobilie, der versteuert werden muss. Im Gegenzug können Eigentümer Hypothekarzinsen sowie Unterhalts- und Renovationskosten steuerlich geltend machen.

Status der Reform

  • 28. September 2025: Das Schweizer Stimmvolk hat mit 57,7 % die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen.
  • Umsetzung: Frühestens ab Steuerjahr 2028 – nach einer Übergangsphase.

Was ändert sich für Eigentümer?

Bis 2028 Ab 2028
Eigenmietwert wird als Einkommen versteuert Kein Eigenmietwert mehr bei selbstgenutztem Wohneigentum
Abzug von Hypothekarzinsen, Unterhalt und Sanierungskosten möglich Abzüge auf Bundesebene entfallen – nur Ersterwerber profitieren eingeschränkt
  Energiesanierungen wie Wärmepumpen bleiben kantonal steuerlich begünstigt

Warum jetzt in eine Wärmepumpe investieren?

  1. Steuervorteile nutzen: Noch bis zur Reform gelten die aktuellen Abzugsmöglichkeiten – ideal für Investitionen in energieeffiziente Heizsysteme und Heizungssanierung in der Schweiz.
  2. Fördergelder sichern: Viele Kantone bieten attraktive Förderprogramme und zinsgünstige Darlehen für Wärmepumpen – jetzt Wärmepumpe Förderung nutzen.
  3. Langfristige Vorteile: Nachhaltige Heiztechnik senkt Betriebskosten, steigert den Immobilienwert und reduziert CO₂-Emissionen – ein Plus für Energieeffizienz und nachhaltige Immobilienbewirtschaftung.

FAQ

  • Wie wirkt sich die Reform auf meine Steuerlast aus?
    Besonders vor 2028 profitieren Sie von den Abzugsmöglichkeiten.
  • Entfallen alle Abzüge?
    Auf Bundesebene ja, kantonal bleiben Energiesparmassnahmen wie Wärmepumpen begünstigt.
  • Lohnt sich die Investition trotz Reform?
    Ja – durch niedrigere Energiekosten, höhere Immobilienqualität und Förderungen.

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